SAKER Arbeitsmedizin
Ihr Betriebsarzt vor Ort in Baden-Württemberg
Stuttgart, Pforzheim, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Sinsheim, Heilbronn
Ihr Betriebsarzt vor Ort, jetzt auch in Stuttgart und Umgebung, Karlsruhe und Heidelberg.
SAKER Arbeitsmedizin gewährleistet als Betriebsarztservice eine rechtssichere arbeitsmedizinische Betreuung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Als kompetenter Partner für Arbeitsmedizin unterstützen wir Unternehmen in Baden-Württemberg und darüber hinaus.
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Betriebsärztliche Grundbetreuung
Im Rahmen der Grundbetreuung (Regelgbetreuung) nach DGUV V2 unterstützen wir Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung und betrieblichen Besprechungen.
Die Leistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Rahmen der Grundbetreuung konzentrieren sich auf die Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, die unabhängig von betriebsspezifischen Erfordernissen immer zu erbringen sind.Die Leistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Rahmen der Grundbetreuung konzentrieren sich auf diese Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie umfassen Betreuungsleistungen, die unabhängig von betriebsspezifischen Erfordernissen immer zu erbringen sind.
Der Umfang der Grundbetreuung (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) wird je nach Gefährdungs- und Belastungsgrad des Betriebs bestimmt. Die Betreuungszeit variiert zwischen 0,5 und 2,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.
Verhaltensprävention: Einflussnahme auf das individuelle Gesundheitsverhalten der Mitarbeitenden, z.B. Optimierung von Bewegungsabläufen und rückenschonendem Tragen. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen.
Gefährdungsbeurteilung: Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Verhältnisprävention: Vorbeugende gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumwelt zur Reduktion von Gefährdungsfaktoren und Belastungen. Maßnahmen zielen auf gesundheitsförderliche Arbeitsstrukturen ab, z.B. Ermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie Festlegung von "Soll-Zuständen".
Untersuchungen nach Ereignissen: Untersuchung und Analyse von Unfällen, Beinaheunfällen und Verdachtsfällen von Berufskrankheiten zur Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse. Auswertung von Gesundheitsberichten der Krankenkassen zur Bekämpfung von Krankheitsschwerpunkten.
Dokumentationen und Meldepflichten: Erfüllung von Meldepflichten gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern sowie jährliche Dokumentation der eigenen Tätigkeit und Nachweis der Einsatzzeiten.
Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen und Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung einer geeigneten Organisation.
Betriebspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung gemäß DGUV V2 und berücksichtigt die spezifischen Gefährdungen in Ihrem Betrieb angemessen.
Basierend auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung ergeben sich in der Regel notwendige und sinnvolle Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung durch einen Betriebsarzt. Jedes Unternehmen hat neben der Grundbetreuung einen Mindestbedarf an jährlicher betriebsspezifischer Betreuung, der sich je nach den Gegebenheiten im Unternehmen variiert.
Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Einstellungsuntersuchungen
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM-Gespräche)
- Beratung zur Sicherheit von Maschinen und Anlagen
- Beratung und Beurteilung von Arbeitsstoffen und Materialien
- Gefährdungsermittlung und -beurteilung am Arbeitsplatz
- Sicherheit und Gesundheitsschutz für besondere Personengruppen (Schwangere, Jugendliche, ...)
- Gutachten
- Stellungnahmen
Arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV
Arbeitsbedingte Erkrankungen sollen durch regelmäßige Vorsorge frühzeitig erkannt und vermieden werden, um die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten und noch zu verbessern.
Arbeitsbedingte Erkrankungen sollen durch regelmäßige Vorsorge frühzeitig erkannt und im besten Fall verhütet werden. Durch arbeitsmedizinische Vorsorge wird ein Beitrag zum Erhalt und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter erwartet.
Der Arbeitgeber muss einen Arbeitsmediziner/-in mit der Vorsorge beauftragen. Diese beurteilen die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit, klären die Beschäftigten über persönliche Gesundheitsrisiken auf und beraten sie. Hier sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge) nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht. Es gibt keinen Untersuchungszwang! Körperliche und klinische Untersuchungen werden ausschließlich im Einvernehmen mit den Beschäftigten durchgeführt.
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge
Bestimmte, besonders gefährdete Tätigkeiten darf der Arbeitgeber nur ausüben lassen, wenn zuvor die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge stattgefunden hat. Beschäftigte müssen also den Vorsorgetermin wahrnehmen. Auch bei der Pflichtvorsorge dürfen körperliche oder klinische Untersuchungen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Wird Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld und unter bestimmten Umständen sogar eine Strafe.
Die Angebotsvorsorge muß der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten. Auch hier droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld und unter bestimmten Umständen sogar eine Strafe bei Nichtbeachtung.
Die Wunschvorsorge muß der Arbeitgeber den Beschäftigten über den Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hinaus bei allen Tätigkeiten zu gewähren. Wunschvorsorge kommt beispielsweise in Betracht, wenn Beschäftigte einen Zusammenhang zwischen einer psychischen Störung und ihrer Arbeit vermuten.Die Leistungen von Fachkräften
Mobile Arbeitsmedizin
SAKER Arbeitsmedizin bietet Arbeitsmedizinische Grundbetreuung nach DGUV V2, ergänzend betriebsspezifische Betreuung zur Abdeckung betrieblicher Besonderheiten, Einstellungsuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen, arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV (Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge), Impfen und Impfberatung, Grippeschutzimpfungen, Hepatitis A/B Impfungen sowie Impfberatung, z. B. für Reisetätigkeiten und Strahlenschutzuntersuchungen (StrlSchV). Außerdem Information und Beratung Ihrer Mitarbeiterinnen zum Mutterschutz und die Durchführung von BEM - Gesprächen nach längerer Krankheit eines Beschäftigten.
Ihr Vorteil:
- alle Untersuchungen finden vor Ort in Ihrem Betrieb statt (mobiler Betriebsarzt)
- Zeitersparnis durch Vor-Ort-Betriebsarztservice
- die Betreuung erfolgt durch einen engagierten erfahrenen Facharzt für Arbeitsmedizin
- kurzfristige Termine
- individuelle Betreuung
- ganzheitlicher arbeitsmedizinischer Ansatz nach Regel AMR 3.3.
Probandeninformation zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig.
Hier informieren wir Sie darüber, zu welchem Zweck unser Zentrum Daten erhebt, speichert oder weiterleitet.
Zertifikat Arbeitsmedizin (Betriebsarzt-Zertifikat) - Unser Angebot für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden
Angebot
Zertifikat Arbeitsmedizin
Unser Betriebsarzt-Zertifikat bestätigt die Beauftragung eines anerkannten Facharztes für Arbeitsmedizin als externe Betreuung für Ihr Unternehmen. Mit diesem Zertifikat erfüllen kleine Betriebe alle gesetzlichen Vorschriften gemäß DGUV V2.
Zertifikat
für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden
Jahresgebühr
350,00 €
Zertifikat zur Benennung eines Betriebsarztes
Der Betriebsarzt unterstützt Arbeitgeber dabei, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und er untersucht die Mitarbeiter. Schon ab einem Beschäftigten ist er Plicht. Für kleine Betriebe bietet sich ein Betriebsarztzertifikat an, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen..
Sie können über dieses Formular ein Betriebsarzt-Zertifikat bestellen